Umsatzrückvergütung 2023

Was sie beachten sollten

Wir freuen uns sehr, Ihnen die Umsatzrückvergütung 2023 überweisen zu können. Sie ist eine leistungsabhängige Entschädigung unserer Vertragspartner.

Die Auszahlung der Rückvergütung ist nur dank einer starken Gemeinschaft, bestehend aus kleinen, mittleren und grösseren Betrieben möglich. Die Rückvergütung wird Ihnen per 28. Juni 2024 überwiesen. Damit wir Ihren Anteil auszahlen können, bitten wir Sie, uns allfällige Änderungen der Post- oder Bankkontoverbindungen gegenüber dem letzten Jahr mitzuteilen. Die Abrechnung erhalten Sie vor der Generalversammlung, welche am 21. Juni 2024 stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass die Umsatzrückvergütung eine steuerpflichtige Leistung ist und der Ertragssteuer unterliegt. Durch gemeinsame Berücksichtigung unserer Vertragspartner erhöhen Sie Ihre Rückvergütung.

Prüfen Sie sogleich die folgenden Punkte:

  • Sind die Umsätze (nur Warenwert) vollständig ausgewiesen?
    Das Rechnungsdatum zwischen 01.01.2023 bis 31.12.2023, bzw. bei Neumitgliedern ab Eintrittsdatum, ist massgebend.
  • Sind alle Vertragspartner, bei denen Sie einkauften, aufgeführt?
    Trifft dies nicht zu, bitten wir Sie, das Formular «Umsatzdifferenzen 2023» auszufüllen und an die eev-Geschäftsstelle zur Abklärung zuzustellen.

Verwenden Sie für die Kontrolle das gültige Vertragspartnerverzeichnis 2023.

Das Vertragspartnerverzeichnis 2023 und das Formular Umsatzdifferenzen finden nach erfolgtem Login unten auf dieser Seite. 

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