Umsatzrückvergütung 2025

Was sie beachten sollten

Wir freuen uns sehr, Ihnen die Umsatzrückvergütung 2025 überweisen zu können. Sie ist eine leistungsabhängige Entschädigung unserer Vertragspartner. 

Die Auszahlung der Rückvergütung ist nur durch eine starke Gemeinschaft von kleinen, mittleren und grösseren Unternehmen möglich. Die Auszahlung der Rückvergütung erfolgt per 30. Juni 2026. Damit wir Ihnen Ihren Anteil auszahlen können, bitten wir Sie, uns allfällige Änderungen Ihrer Bankverbindung gegenüber dem Vorjahr mitzuteilen. Der Versand der Abrechnung erfolgt Anfang Juni und wird vor der Generalversammlung, welche am 19. Juni 2026 stattfindet, bei Ihnen eintreffen. 

Bitte beachten Sie, dass die Umsatzrückvergütung eine steuerpflichtige Leistung ist und der Umsatzsteuer unterliegt. Durch die gemeinsame Berücksichtigung unserer Vertragspartner erhöhen Sie Ihre Rückvergütung.

Prüfen Sie sogleich die folgenden Punkte:

  • Sind die Umsätze (nur Warenwert) vollständig ausgewiesen?
    Das Rechnungsdatum zwischen 01.01.2025 bis 31.12.2025, bzw. bei Neumitgliedern ab dem Eintrittsdatum, ist massgebend.
  • Sind alle Vertragspartner, bei denen Sie eingekauft haben, aufgeführt?
    Trifft dies nicht zu, bitten wir Sie, das Formular «Umsatzdifferenzen 2025» auszufüllen und an finanzen@eev.ch zur Abklärung zu senden.

Verwenden Sie für die Kontrolle das gültige Vertragspartnerverzeichnis 2025.

Das Vertragspartnerverzeichnis 2025 und das Formular Umsatzdifferenzen finden Sie nach erfolgtem Login unten auf dieser Seite.