Wir freuen uns sehr, Ihnen die Umsatzrückvergütung 2025 überweisen zu können. Sie ist eine leistungsabhängige Entschädigung unserer Vertragspartner.
Die Auszahlung der Rückvergütung ist nur durch eine starke Gemeinschaft von kleinen, mittleren und grösseren Unternehmen möglich. Die Auszahlung der Rückvergütung erfolgt per 30. Juni 2026. Damit wir Ihnen Ihren Anteil auszahlen können, bitten wir Sie, uns allfällige Änderungen Ihrer Bankverbindung gegenüber dem Vorjahr mitzuteilen. Der Versand der Abrechnung erfolgt Anfang Juni und wird vor der Generalversammlung, welche am 19. Juni 2026 stattfindet, bei Ihnen eintreffen.
Bitte beachten Sie, dass die Umsatzrückvergütung eine steuerpflichtige Leistung ist und der Umsatzsteuer unterliegt. Durch die gemeinsame Berücksichtigung unserer Vertragspartner erhöhen Sie Ihre Rückvergütung.
Verwenden Sie für die Kontrolle das gültige Vertragspartnerverzeichnis 2025.
Das Vertragspartnerverzeichnis 2025 und das Formular Umsatzdifferenzen finden Sie nach erfolgtem Login unten auf dieser Seite.
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